Steuern
Die Steuer auf Einkommen wird in Thailand in drei Sektoren unterteilt. Man unterscheidet hierbei zwischen der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer bzw. der speziellen Gewerbesteuer und der persönlichen Einkommenssteuer.
Alle Gesellschaften unterliegen der Besteuerung laut Steuergesetz. Das gilt zumindest, soweit sie gemäß Gesetz in Thailand als Unternehmen eingetragen sind. Ist eine Firma nicht in Thailand eingetragen, so muss sie zumindest Steuer auf das Einkommen zahlen, das aus Quellen innerhalb von Thailand stammt. Die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer in Höhe von dreißig Prozent des Nettogewinns zahlen in Thailand Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Im Vergleich dazu zahlen Stiftungen und Vereinigungen zwei bis zehn Prozent ihres Bruttogewinns. Der Prozentsatz hängt bei der Steuer in Thailand davon ab, wie aktiv das Geschäft betrieben wird. Internationale Transportgesellschaften müssen diese Steuer gleich zweimal entrichten: drei Prozent des Bruttoeinkommens und zusätzlich auch drei Prozent der Bruttofrachteinnahmen.
Zahlungsmodalitäten
50 Prozent der geschätzten Steuer aufs Jahreseinkommen muss in einem vorgeschrieben Abrechnungszeitraum - im Höchstfall acht Monate - bezahlt werden. Wird die Zahlung der Steuer versäumt oder wird weniger als die Hälfte von ihr gezahlt, so fällt eine Gebühr von zwanzig Prozent des Defizitbetrages an. In Thailand beträgt die Mehrwertsteuer für Hersteller, Dienstleister, Großhändler, Einzelhändler sowie Ex- und Importeure sieben Prozent. Diese Steuer muss monatlich bezahlt werden. Kalkuliert wird sie aus drei Teilen:
- geschuldete Steuer,
- Vorsteuerabzüge,
- und bezahlte Steuer.
Kommt hierbei ein Betrag im positiven Bereich heraus, muss die übrige Steuer durch den Betriebsleiter in Thailand in den nächsten zwei Wochen gezahlt werden. Eine Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Vorsteuer. Dabei handelt es sich um eine Quellensteuer auf das Einkommen von Privatpersonen und Unternehmen. Hat das Finanzamt in Thailand - bei ausländischen Unternehmen - nur geringe Zugriffsmöglichkeit, so wird eine höhere Quellensteuer verlangt. Dies trifft allerdings nur zu, wenn es sich beim Unternehmen um eine vorübergehende Niederlassung in Thailand handelt.
Portal-Suche:
Aktuelle Umfrage:
Werbung:
Fachpublikation:
In Partnerschaft mit Gentlemens Digest

|